Das Landgericht Düsseldorf (38 O 144/222) hat sich zur zusätzlichen Preisangabepflicht bei Preisnachlässen für Waren geäußert und festgestellt, dass § 11 Abs. 1 PAngV nicht zu mehr als der (rein betragsmäßigen) Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage verpflichtet. So lautet §11 Abs.1 PAngV: Wer zur Angabe eines Gesamtpreises verpflichtet ist, hat gegenüber Verbrauchern…WeiterlesenZusätzliche Preisangabenpflicht bei Preisermäßigungen für Waren
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